Was erstatten die Krankenkassen und Versicherungen?
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von Kindern bis 18 Jahre werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn sie in so genannte "Kieferorthopädische Indikationsgruppen-KIG" ab einem Schweregrad-3 eingestuft werden können. Dies kann beim Kieferorthopäden in einer ersten Beratung abgeklärt werden.
Die Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenkasse wird für Erwachsene nur dann genehmigt, wenn es sich um eine so schwerwiegende Fehlstellung handelt, dass neben einer Zahnspange zusätzlich eine Operation der Kiefer notwendig ist. Dies kann in einer ersten Beratung beim Kieferorthopäden abgeklärt werden.
Die privaten Versicherungen erstatten eine kieferorthopädische Behandlung individuell je nachdem, wie Sie ihren privaten Vertrag abgeschlossen haben. Die Höhe der Kostenübernahme kann jeder privat Versicherte seinem Vertrag entnehmen.
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von Kindern bis 18 Jahre werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn sie in so genannte "Kieferorthopädische Indikationsgruppen-KIG" ab einem Schweregrad-3 eingestuft werden können. Dies kann beim Kieferorthopäden in einer ersten Beratung abgeklärt werden.
Die Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenkasse wird für Erwachsene nur dann genehmigt, wenn es sich um eine so schwerwiegende Fehlstellung handelt, dass neben einer Zahnspange zusätzlich eine Operation der Kiefer notwendig ist. Dies kann in einer ersten Beratung beim Kieferorthopäden abgeklärt werden.
Die privaten Versicherungen erstatten eine kieferorthopädische Behandlung individuell je nachdem, wie Sie ihren privaten Vertrag abgeschlossen haben. Die Höhe der Kostenübernahme kann jeder privat Versicherte seinem Vertrag entnehmen.